In unsere Oberstufe werden Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule bevorzugt aufgenommen. Schülerinnen und Schüler anderer Integrierter Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und/oder Berufsfachschulen können sich jedoch auf Plätze bewerben. Zugangsberechtigung haben Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 10. Klasse die Zugangsberechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe nach § 48 Absatz 1 oder 2 der Sek I-VO bzw. § 5 Absatz 1 und 2 VO-GO erlangt haben.
Die Aufnahme erfolgt stets vorbehaltlich freier Kapazitäten. Bei Übernachfrage werden die Plätze anhand des Durchschnitts der Jahresnote und doppelter Gewichtung der Jahresnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch vergeben. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in der ersten Ferienwoche.
§ 48 Sek I VO - Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule gehen in die gymnasiale Oberstufe über, wenn sie
Die Leistungsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden erfüllt, wenn bei Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des E-Niveaus
Für die Bewerbung im zweiten Halbjahr der 10. Klasse genügt zunächst die auf dem Halbjahreszeugnis vermerkte Prognose. Sollten Sie diese Prognose noch nicht haben, können Sie sich trotzdem für eine Aufnahme vormerken lassen.