Hausordnung der Helene-Lange-Schule (Stand 4.8.2019)
Die Hausordnung regelt als „äußere Schulordnung“ das gemeinsame Arbeiten und das Zusammenleben aller Beteiligten, um einen reibungslosen Ablauf des Schulalltages zu gewährleisten und allen Schülerinnen und Schülern den
individuell bestmöglichen Bildungserfolg zu ermöglichen.
0. Geltungsbereich
Die Hausordnung findet Anwendung für das gesamte Schulgelände und alle Gebäudeteile der Helene-Lange-Schule, Lauenburger Straße 110/114, 12169 Berlin. Ergänzend dazu können in bestimmten Teilen weitere Ordnungen erlassen werden (z. B. in den naturwissenschaftlichen Fachräumen, den Werkstätten, den Turnhallen und der Mensa).
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände oder in einem der Gebäudeteile aufhalten.
1. Betreten und Verlassen des Schulgeländes
Das Schulgebäude darf grundsätzlich erst ab 7:50 Uhr betreten werden, wenn der Unterrichtsbeginn 8:00 Uhr ist. Bei späterem Unterrichtsbeginn betreten die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude erst mit Beginn der Pause bzw. bei großen Pausen zum Ende der Pause.
Das Schulgebäude wird grundsätzlich von der Hofseite betreten. Ein Verlassen des Schulgebäudes ist auch über die Ausgänge zur
Lauenburger Straße erlaubt.
Um pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, das Schulgebäude bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn zu betreten.
Nach Unterrichtsschluss haben alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich das Schulgelände zu verlassen. Dies gilt nicht, wenn
Schülerinnen oder Schüler noch einen Termin in der Schule haben (z. B. Klassenkonferenz, Gesprächstermin).
Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, das Schulgelände während der Pausen zu verlassen. Muss für den Sportunterricht eine externe Sportstätte aufgesucht werden, so begeben sich die
Schülerinnen und Schüler während der Pausenzeit auf direktem Weg dorthin.
2. Verhalten auf dem Schulgelände und innerhalb der Schulgebäude
Selbstverständlich gelten auf dem gesamten Schulgelände alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße gegen diese
Gesetze werden ggf. entsprechend geahndet.
Umgangs- und Amtssprache ist Deutsch. Für die Sprachlernklassen/Willkommensklassen gelten je nach Kenntnis der deutschen Sprache Ausnahmeregelungen.
Allen Lehrkräften und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (z. B. Schulsozialarbeit, Sozialpädagogisches-Team,
Hausmeister, Sekretärinnen) der Schule ist Folge zu leisten.
Das Lärmen, Rennen und Toben ist im Schulgebäude verboten. Jede Schülerin und jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, behindert oder gefährdet wird. Sachbeschädigungen
sowie Verschmutzungen sind zu vermeiden. Die Abfallbehälter sind zu benutzen. Treten durch Nichtbeachtung Sachbeschädigungen auf, werden die Erziehungsberechtigten im Rahmen bestehender
Bestimmungen regresspflichtig gemacht. Sachschäden sind dem Fach- bzw. Klassenlehrer und dem Hausmeister sofort zu melden.
Das Tragen von Mützen und anderen Kopfbedeckungen ist in den Unterrichtsräumen untersagt.
Das Kaugummikauen ist im Schulgebäude verboten. Ebenso der Verzehr von Sonnenblumenkernen mit Schale.
Das Mitbringen von Glasflaschen ist untersagt.
Nationalsozialistische Symbole, Symbole von Terrorgruppen und Symbole und Texte, die direkt oder indirekt Gewalt darstellen oder zu Gewalt aufrufen, sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Es ist verboten, auf das Schulgelände Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände (dazu gehört auch Pyrotechnik/Feuerwerk jeder Art) mitzubringen.
Verbotswidrig mitgeführte Gegenstände werden eingezogen und an die zuständige Polizeibehörde weitergegeben.
Es gelten die allgemein anerkannten – wenn auch ungeschriebenen – Regeln des menschlichen Zusammenlebens: Alle am Schulleben Beteiligte sollen sich höflich und rücksichtsvoll verhalten.
3. Unterrichtszeiten
Der Unterricht beginnt und endet grundsätzlich mit dem Klingelzeichen. Die unterrichtende Lehrkraft eröffnet und schließt den
Unterricht. Zum Unterrichtsbeginn befinden sich alle Schülerinnen und Schüler arbeitsbereit laut Sitzordnung am Platz.
Wenn fünf Minuten nach dem Klingeln noch keine Lehrkraft erschienen ist, meldet ein Klassensprecher/eine Klassensprecherin oder in Vertretung ein Schüler/eine Schülerin dies im
Sekretariat.
Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht nicht vorzeitig verlassen.
Nach Beendigung des Unterrichts werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Tafel geputzt, die Klasse aufgeräumt und vom Ordnungsdienst besenrein ausgefegt.
Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den Schulhof. Das Schulgebäude wird erst
wieder mit dem Ende der Pause betreten. In den großen Pausen stehen lediglich die Toiletten im Erdgeschoss zur Verfügung.
Lassen die Witterungsbedingungen eine Hofpause draußen nicht zu, wird diese abgeklingelt. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den Klassenräumen (nicht in den Fachräumen) oder in der
Cafeteria/Mensa auf.
Die Toiletten sind grundsätzlich während der Pausenzeiten und nur zu ihrem Zweck aufzusuchen. Sie sind ordentlich zu
verlassen.
Das Werfen von Schneebällen, Steinchen, Stöcken etc. ist verboten.
5. Schulfremde
Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ohne vorherige Anmeldung im Amtszimmer/Sekretariat
verboten.
Eltern und Besucher melden sich bitte im Sekretariat an.
6. Verspätungen
Schülerinnen und Schüler haben pünktlich in ihrem Unterricht zu sein (siehe 3. Unterrichtszeiten). Verspätete Schülerinnen und Schüler können zu Ordnungsdiensten herangezogen werden (Erzieherische Maßnahme).
7. Krankmeldungen
Schülerinnen und Schüler werden von ihren Erziehungsberechtigten am ersten Tag des Fernbleibens aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen zwischen 7:30 und 8:30 mündlich/telefonisch krankgemeldet. Spätestens am dritten Tag nach Wiedererscheinen ist das Fehlen des Kindes schriftlich der Schule anzuzeigen.
8. Benutzung der Toiletten
Toiletten sind in den Pausen und nur zu ihrem Zweck aufzusuchen. Die Schulleitung behält es sich vor, für die Nutzung der Toiletten besondere Regeln zu erlassen, sollte dies (z.B. aufgrund von Sachbeschädigung) nötig sein.
9. Rauch- und Drogenverbot
Das Mitbringen und konsumieren von Tabakwaren, Alkohol und sonstigen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände inklusive aller Gebäude verboten. Dieses Verbot gilt auch für Praktika, außerschulische Lernorte, Wandertage und Schülerfahrten.
10. Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten
Schülerinnen und Schüler ist die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen technischen Geräten grundsätzlich untersagt. Mobiltelefone und andere Geräte sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in den Taschen zu verstauen. Sie dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder benutzt werden.
Während einer Probezeit bis Ende Dezember 2019 gilt folgende Ausnahmeregelung:
Die Benutzung des Mobiltelefons NUR während der großen Pausen und NUR auf dem
Schulhof gestattet.
Die Mobiltelefon müssen sich jederzeit im Stummmodus befinden.
Das Hören von Musik ist nur mit Kopfhörern gestattet.
Foto- und Videoaufnahmen bleiben auch weiterhin verboten.
Die aufsichtführende Person/ Lehrkraft kann Ausnahmen aussprechen bzw. genehmigen.
11. Verbot von Waffen, Feuerwerkskörpern und Feuerzeugen
Das Mitführen von Waffen, Feuerwerkskörpern/Pyrotechnik und Feuerzeugen/Streichhölzern jeder Art ist nicht gestattet (siehe auch 2. Verhalten auf dem Schulgelände).
12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Nutzung elektronischer Medien kann von der Unterrichtsleitung genehmigt werden.