Alle Schülerinnen und Schüler, die die Einführungsphase erfolgreich absolviert haben und gemäß § 18 VO-GO in die Qualifikationsphase versetzt werden, haben Anspruch auf Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des Hermann-Ehlers-Gymnasiums.
Für sie gelten die Belegverpflichtungen der Kurse der dreijährigen Form der gymnasialen Oberstufe entsprechend § 25 Absatz 5 VO-GO.