MSA GO


Rechtliches: Übergang in die gymnasiale Oberstufe (§ 48 Sek I VO)



Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule gehen in die gymnasiale Oberstufe über, wenn sie

 

1.   den mittleren Schulabschluss erworben haben,

 

2.  in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, auf dem E-Niveau unterrichtet wurden und

 

3.   mit den Jahrgangsnoten am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Leistungsanforderungen nach Absatz 2 erfüllen. (…)

Die Leistungsanforderungen (..) werden erfüllt, wenn bei Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des E-Niveaus

 

1.   in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden und

2.   der Durchschnittswert aus allen Fächern nicht schlechter als 3,09 lautet und in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern vorliegen.

Für die Bewerbung im zweiten Halbjahr der 10. Klasse genügt zunächst die auf dem Halbjahreszeugnis vermerkte Prognose. Sollten Sie diese Prognose noch nicht haben, können Sie sich trotzdem für eine Aufnahme vormerken lassen.


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